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Werbeverbot und Beschränkungen für Ärzte

Ärztin verschränkt Ihre Arme vor sich

Werbeverbot und Beschränkungen für Ärzte in Deutschland und Österreich

In beiden Ländern, Deutschland und Österreich, gelten strenge Regelungen für die Werbung durch Ärzte. Diese Vorschriften zielen darauf ab, ethische Standards zu wahren, das Vertrauen in den ärztlichen Beruf zu schützen und irreführende oder übertriebene Werbung zu verhindern. Dennoch gibt es einige Unterschiede in den spezifischen Regelungen und deren Ausgestaltung.

Österreich

Gesetzliche Grundlagen:

  • Ärztegesetz und Satzungen der Österreichischen Ärztekammer: Regulieren detailliert, welche Werbemaßnahmen erlaubt sind und welche nicht. Der Fokus liegt auf der Wahrung der Standesehre und der Vermeidung unsachlicher Werbung​ (wko.at)​​ (medienkraft)​.

Erlaubte Werbung:

  • Sachliche Informationen über die eigenen medizinischen Leistungen.
  • Eigene Website, Social Media Profile und Online-Verzeichnisse sind erlaubt, solange die Inhalte wahrheitsgemäß und nicht irreführend sind.
  • Einladung zu Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen, sowie Informationen über Ordinationsnachfolge​ (wko.at)​​ (medienkraft)​.

Verbotene Werbung:

  • Unsachliche oder unwahre Informationen.
  • Marktschreierische und reißerische Darstellungen.
  • Vergleichende Werbung und Werbung für Arzneimittel oder medizinische Produkte​ (wko.at)​​ (ECOVIS International)​.

Besondere Regelungen:

  • Praxisschilder müssen bestimmte Pflichtangaben enthalten und dürfen nicht aufdringlich gestaltet sein.
  • Werbung durch Dritte, die den Arzt unzulässig hervorhebt, muss vermieden werden​ (wko.at)​.
Deutschland

Gesetzliche Grundlagen:

  • Heilmittelwerbegesetz (HWG): Regelt die Werbung für Arzneimittel, Medizinprodukte und Heilbehandlungen. Irreführende Werbung, Heilversprechen ohne wissenschaftliche Grundlage und vergleichende Werbung sind verboten​ (Aerzte)​.
  • Berufsordnung der Landesärztekammern: Ergänzt die Regelungen des HWG und legt fest, dass Werbung sachlich, berufsbezogen und angemessen sein muss​ (Aerzte)​​ (➲ Werbeverbot.com)​.

Erlaubte Werbung:

  • Sachliche Informationen über die Praxis und angebotene Leistungen.
  • Angaben zu Öffnungszeiten, Kontaktdaten und Qualifikationen des Arztes.
  • Eigene Website und informative Online-Präsenzen, sofern diese den gesetzlichen Vorgaben entsprechen​ (Aerzte)​​ (➲ Werbeverbot.com)​.

Verbotene Werbung:

  • Irreführende Angaben und unbelegte Heilversprechen.
  • Übertriebene und marktschreierische Werbung, Superlative wie „der beste Arzt“.
  • Werbung, die das Vertrauen in die ärztliche Integrität untergräbt​ (Aerzte)​​ (ECOVIS International)​.

Besondere Regelungen:

  • Keine Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente direkt an die Öffentlichkeit.
  • Werbegeschenke sind nur in geringem Wert zulässig​ (Aerzte)​.
Die Bedeutung des richtigen Partners für die Praxisvermarktung

Die strengen gesetzlichen Vorgaben machen es für Ärzte in Deutschland und Österreich essenziell, die richtige Balance in ihrer Werbung zu finden. Ein erfahrener Partner im Bereich Praxismarketing kann hierbei entscheidend sein.

Warum der richtige Partner wichtig ist:

  1. Rechtssicherheit: Spezialisten kennen die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und helfen, Abmahnungen und rechtliche Probleme zu vermeiden. Eine nicht konforme Werbung kann zu empfindlichen Geldbußen führen​ (➲ Werbeverbot.com)​.

  2. Professionelles Auftreten: Ein erfahrener Marketingpartner sorgt dafür, dass die Praxis online und offline professionell und ansprechend dargestellt wird, was das Vertrauen der Patienten stärkt und neue Patienten anzieht.

  3. Effektive Nutzung von Werbemedien: Die richtigen Experten wissen, wie man verschiedene Werbekanäle – von der Website über Social Media bis hin zu Printmaterialien – effektiv nutzt, um die gewünschten Ziele zu erreichen, ohne gegen rechtliche Vorschriften zu verstoßen​ (medienkraft)​.

  4. Individuelle Strategien: Jeder Arzt hat unterschiedliche Bedürfnisse und Zielgruppen. Ein guter Marketingpartner entwickelt maßgeschneiderte Strategien, die genau auf die jeweilige Praxis abgestimmt sind.

  5. Zeit- und Kosteneffizienz: Ärzte können sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren, während der Marketingpartner die aufwändigen und komplexen Marketingaufgaben übernimmt. Dies spart Zeit und letztlich auch Kosten, indem unnötige Ausgaben vermieden werden.

Die Wahl des richtigen Partners für die Vermarktung Ihrer Praxis kann also nicht nur rechtliche Sicherheit gewährleisten, sondern auch maßgeblich zum Erfolg und Wachstum Ihrer Praxis beitragen.

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